Mit der Heilerziehungspflege (HEP) ist es etwas kompliziert: Es gibt für den Beruf keine einheitliche Regelung, die in ganz Deutschland gilt, wie z.B. bei der Altenpflege. Jedes Bundesland entscheidet, welche Zugangsvoraussetzungen und welche Abschlüsse es gibt, wie die Ausbildung aufgebaut ist und so weiter. In Baden-Württemberg tut sich gerade etwas, das junge Menschen mit Hauptschulabschluss interessieren dürfte. Elke Bieber, Stellvertretende Schulleiterin der Fachschule für Sozialwesen der Johannes-Diakonie Mosbach, erklärt:
Frau Bieber, was ist das Problem der Heilerziehungspflege-Helfer?
Bis 2004 war es so: Ein Heilerziehungspflege-Helfer bekam nach seiner einjährigen Ausbildung die Auszeichnung „staatlich geprüft“ und nach seinem daran anschließenden einjährigen Berufspraktikum die Auszeichnung „staatlich anerkannt“. Damit konnte er dann, wenn er gute Noten hatte, in die klassische Heilerziehungspflege-Ausbildung einsteigen und hatte eine berufliche Perspektive. Das war ein typischer Einstieg für Hauptschüler. 2004 aber wurde die Prüfungsordnung geändert und wir bilden jetzt wieder nach der Prüfungsordnung von 1981 aus. Heilerziehungspflege-Helfer bleiben Helfer und kommen beruflich nicht mehr voran.
Und was ändert sich jetzt daran?
Ab 2015 soll der Heilerziehungs-Assistent den Heilerziehungspflege-Helfer ersetzen. Die Assistenten-Ausbildung wird dann zwei Jahre dauern und komplett schulisch sein. Es gibt einen berufsspezifischen Teil, in dem man Heilerziehungspflege lernt, und einen allgemeinbildenden Teil. Da lernt man Deutsch, Berufskunde und Religion. Vor Mathe braucht ihr also keine Angst zu haben! Am Ende ist man staatlich anerkannt und hat den Realschulabschluss. Damit darf man dann wieder wie vor 2004 auch schon in die klassische Heilerziehungspflege-Ausbildung einsteigen und kann sich zur Fachkraft weiterqualifizieren. Von dort aus kann es sogar noch weitergehen, z.B. in die Heilpädagogik.
Das klingt gut! Kann ich mich jetzt schon für die Heilerziehungs-Assistenz bewerben?
Nein, leider nicht, es müssen erst noch einige Dinge entscheiden werden. Zum Beispiel, welche Unterrichtsinhalte es geben wird und ob jemand, der einen HEP-Helfer-Abschluss hat, eine verkürzte HEP-Assistenz-Ausbildung anschließen kann, damit er nicht nochmal ganz von vorne anfangen muss. Ich bin da im ständigen Kontakt mit dem Regierungspräsidium. Wir wollen es auf jeden Fall allen Menschen, die jetzt bei uns noch in die HEP-Helfer-Ausbildung einsteigen, ermöglichen, dann in die Assistenz zu wechseln, wenn es soweit ist.
Vielen Dank, Frau Bieber! Wir werden hier im Blog weiter über die Entwicklungen in der Heilerziehungspflege in BaWü und anderen Bundesländern berichten.
NEU vom 25.11.14: Die ersten Heilerziehungsassistenten-Azubis stellen sich vor!
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