Fragen aus unserer Berufsberatung: Gibt es Kinderpfleger in Rheinland-Pfalz? Dürfen Religionspädagogen in Kitas arbeiten?

Stellt uns eure Fragen gerne auf www.facebook.com/sozialeberufe, per Mail an sozialeberufe@diakonie.de oder per WhatsApp unter 01520-8981477.

Diana: Ich möchte eine Freundin und mich für das Freiwillige Soziale Jahr anmelden. Wie kann ich mich bei Ihnen anmelden?

hand_aquarell_0Antwort: Hier findet ihr nach Bundesländern sortiert die Kontakte, bei denen ihr euch bewerben könnt: http://www.soziale-berufe.com/bewerbung-fuer-fsj-und-bfd.

 

 

Cheyenne: Kann man in Rheinland-Pfalz mit dem Hauptschulabschluss Kinderpflegerin lernen?

hand_aquarell_0Antwort: In Rheinland-Pfalz heißt die Vorbereitungsausbildung für die Erzieherausbildung nicht Kinderpfleger/in, sondern Sozialassistent/in. Diese Ausbildung kannst du zum Beispiel in dieser diakonischen Einrichtung in deiner Nähe machen. Es wird ein Mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation (10jähriger Hauptschulabschluss) verlangt. Andere Einstiegsmöglichkeiten für Hauptschulabgänger findest du hier.

 

Melanie: Auf eurer Infoseite zum Studium Religionspädagogik steht, dass Religionspädagogen auch in Kitas arbeiten können. Da ich Ev. Religionspädagogik mit Bachelorabschluss studiert habe und gerne in einer Kita arbeiten würde frage ich mich, wie ich mich bewerben kann, wenn von Erziehern doch immer eine staatliche Anerkennung gefordert wird?

hand_aquarell_0Antwort: Das Problem der Religionspädagogen ist, dass sie nicht in staatlichen Kitas arbeiten dürfen, weil sie keine staatliche Anerkennung als Frühpädagogen haben. Für kirchliche Kitas gibt es eine Ausnahme-Genehmigung, dort dürfen Religionspädagogen eingesetzt werden, müssen aber eine umfangreiche 2jährige Fortbildung machen. Der Grund: Im Religionspädagogikstudium geht es vorrangig um Jugendarbeit, die Frühpädagogik kommt zu kurz. Also entweder du bewirbst dich in einer kirchlichen Kita oder du versuchst, über die Quereinsteiger-Regelung in eine staatliche Kita reinzukommen. Grundsätzlich ist es so, dass die Kitas dem Gesetzgeber gegenüber verpflichtet sind, eine gewisse Anzahl an Fachkräften mit spezifischen Ausbildungen in ihren Kitas zu beschäftigen, und zu diesen Ausbildungen zählen staatlich anerkannte/anerkannter Erzieher/in, Facherzieher/in Integration und Sozialpädagogen. Aufgrund des Erziehermangels müssen Kitas zum Teil aber auf andere Berufsgruppen zurückgreifen und dürfen Quereinsteiger einstellen: In Berlin müssen sie dafür zum Beispiel einen Antrag beim Berliner Senat stellen, in dem sie angeben, welche Fächer mit jeweils welcher Stundenanzahl in der konkreten Ausbildung des Bewerbers (bei dir also Studium Religionspädagogik) stattgefunden haben. Dann prüft der Senat, ob genügend pädagogisches Wissen vorhanden ist. Wenn der Antrag bewilligt ist, muss für den Mitarbeiter eine Fortbildungsplanung aufgestellt werden, damit er das fehlende Wissen nachholen kann. Du könntest also auf Kitas zugehen und fragen, ob sie diese Möglichkeit sehen.