Berlin, 21. Oktober 2019 Zur heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages sagt Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal und Recht der Diakonie Deutschland:
„Die Diakonie Deutschland unterstützt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Löhne in der Pflege. Die Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeitenden sind ein wesentlicher Faktor, um für die Pflege kranker, behinderter und alter Menschen bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Der eingeschlagenen Weg zur tariflichen Festlegung von Lohnuntergrenzen und weiterer Mindestarbeitsbedingungen ist richtig. Zugleich ist sichergestellt, dass die Pflegemindestlohnkommission einen Minimalbetrag festsetzt, falls eine tarifliche Einigung nicht rechtzeitig zustande kommt oder scheitert.
Die Pflegeeinrichtungen der Diakonie fühlen sich aufgrund ihres christlichen Selbstverständnisses zu einer hochwertigen Pflege verpflichtet. Angemessene Löhne und faire Arbeitsbedingungen sind dafür unabdingbar. Entsprechend zeichnen sich die Einrichtungen der Diakonie durch eine hohe Bindung an kollektive Tarife aus und setzen in der Branche Maßstäbe. In der Diakonie sind bundesweit rund 180.000 Mitarbeitende in der stationären und teilstationären Pflege von kranken, alten und behinderten Menschen beschäftigt.“