Stellt uns eure Fragen gerne auf www.facebook.com/sozialeberufe, per Mail an sozialeberufe@diakonie.de oder per WhatsApp unter 01520-8981477.
Nadine: Hiermit möchte ich mich gerne bei Ihnen für einen sozialen Beruf bewerben. Ich hatte in der 9. Klasse einen Durchschnitt von 3,6 und würde mich freuen, wenn Sie mir helfen, einen Beruf für mich zu finden.
Antwort: Gerne helfen wir dir, einen sozialen Beruf für dich zu finden, aber bewerben musst du dich dann mit unserem Onlinebewerbungsformular direkt bei der Einrichtung, für die du dich entschieden hast. Hier findest du eine Liste mit allen Berufen und hier gibt es zu jedem Beruf einen Selbsttest, mit dem du herausfinden kannst, ob der Beruf zu dir passt. Wenn du dich dann für einen Beruf entschieden hast, kannst du hier eine Ausbildungsstätte aussuchen, die für diesen Beruf ausbildet und dich mit unserem Onlinebewerbungsformular bewerben. Zuerst solltest du überlegen, mit wem du arbeiten möchtest: mit Kindern/Jugendlichen, mit Menschen mit Behinderung, mit alten Menschen oder mit kranken Menschen?
Jessica: Ich war jahrelang als Kurzzeitpflegemutter über das Jugendamt tätig und bin stolze Mama von 4 Kindern im Alter zwischen 3 und 15 Jahren. Gibt es eine Möglichkeit, sich die Erziehungszeit der eigenen Kinder und die weiteren Erfahrungen anrechnen zu lassen, sodass ich als Erzieherassistentin tätig sein kann? Welche anderen Möglichkeiten hätte ich?
Antwort: Die Möglichkeit, private Erziehungszeiten als Vorerfahrung für die Ausbildung anrechnen zu lassen, ist uns nur für die Ausbildungen zum Familienpfleger und Dorfhelfer bekannt. Dort wird es dann aber als eine Art „Vorpraktikum“ gewertet und man muss die Ausbildung trotzdem machen. Von unseren diakonischen Einrichtungen ist es mir nicht bekannt, dass private Erziehungszeiten anerkannt werden können, um als Erzieherassistentin zu arbeiten. Dazu muss man mindestens die Ausbildung Sozialassistent oder Kinderpfleger absolvieren oder eine jener kürzeren Umschulungen, die die Arbeitsämter manchmal anbieten. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Sonderregelungen für Quereinsteiger in den Erzieher-Beruf, hier findest du z.B. die Regelungen für Berlin. Weitere Infos zum Quereinstieg als Erzieher in den verschiedenen Bundesländern findest du hier.
Jana: Darf mein Freund ein FSJ machen, nachdem er bis Ende Februar diesen Jahres einen BFD absolviert hat? Er ist 19, also das Alter wäre kein Problem – beim FSJ gibt es ja die Begrenzung bis 27 Jahre.
Antwort: Alle Fragen zum Freiwilligendienst kannst du hier stellen. Leider ist es nicht möglich, zwei Freiwilligendienste hintereinander zu machen. Man kann aber seinen Freiwilligendienst auf bis zu 2 Jahre verlängern. Das müsste dein Freund mit seiner Einsatzstelle absprechen.
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