Altenpfleger Olivers Bewerbungstipps (13.2.14)

Oliver kleinEin freundliches „Hallo“ an Alle,  wie im letzten Blog angekündigt nun mal etwas zu den Voraussetzungen, um den Beruf des Altenpflegers/der Altenpflegerin zu erlernen. Da meine Ausbildung im Diakonischen Altenpflegezentrum Rudolstadt in Thüringen ist, schreibe ich natürlich auch nur für Thüringen, in den anderen Bundesländern gelten möglicherweise andere Voraussetzungen.

Vorab mein persönlicher Bewerbungstipp an euch:

Ein glaubwürdiges persönliches Bewerbungsschreiben ist das A und O! Sich zu verstellen oder der Einrichtungsleitung etwas vormachen bringt in keinem Fall etwas, dem zukünftigen Azubi und vor allem der Leitung nicht. Spätestens zum Bewerbungsgespräch merken die jahrelang erfahrenen Leiter der Einrichtungen wie man ist und wohin das wirkliche Interesse geht.

Also mein Tipp: Seid einfach Ihr selbst, seid ehrlich zu Euch, schreibt vor der Bewerbung auf, was euch dazu bewegt diesen Beruf zu erlernen, eure Stärken und Schwächen solltet ihr wissen und am Besten macht ihr ein Praktikum in der Einrichtung wo ihr euch bewerbt, so könnt ihr bereits schon einmal reinschnuppern, ob das Arbeitsklima und die Arbeitsweisen in der gewählten Einrichtung euch passt. Denn nichts ist wichtiger als Spaß an und auf der Arbeit.

Zugangsvoraussetzungen in Thüringer Schulen

  • –gesundheitliche Eignung für den angestrebten Beruf
  • –Nachweis einer abgeschlossenen Schulbildung/ mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
  • –Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit fachlicher Gleichwertigkeit wie z.B. Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/ in, Heilerziehungspflegehelfer/ in, Sozialassistent/ in, Sozialbetreuer/ in, Kinderpfleger/ in oder Heilerziehungshelfer/ in – bei einer abgeschlossenen Hauptschulbildung oder Verkürzung der Ausbildungszeit
  • –einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis

!Achtung!

  • Verkürzte Ausbildung nur mit den Vorberufen: Altenpflegehelfer/ in, Krankenpflegehelfer/ in, Heilerziehungspflegehelfer/ in und Heilerziehungshelfer/ in möglich! Hierfür gilt ein Antragsverfahren beim Landesverwaltungsamt in Thüringen, mit schriftlicher Genehmigung seitens der Behörde.
  • Gern gesehen sind neben dem tabellarischen Lebenslauf, eines förmlichen Bewerbungsschreibens natürlich auch gewisse nachweisliche Vorerfahrungen in Form von Praktika, FSJ, ehrenamtlicher Tätigkeit in einem fachlich gleichwertigen Beruf oder berufliche Vorerfahrungen als ungelernte Pflegekraft im stationären/ambulanten Pflegebereich.
  • Voraussetzung für die berufspraktische Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung (Kooperationseinrichtungen der stationären und ambulanten Pflege) und dem Auszubildenden.

Ausbildungsdauer:

  • 2-3 Jahre (i.d.R.)
  • (2 Jahre bei Verkürzung der Ausbildungszeit)
  • (3 Jahre Vollzeitausbildung)
  • (5 Jahre möglich bei berufsbegleitender Ausbildung)

Prüfung:

  • Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
  • Nach Bestehen der Prüfung wird auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „ Altenpfleger/ in“ erteilt.
  • Abschluss: examinierte/r oder staatlich geprüfte/r Alterpflegerin / Altenpfleger

Schulgeld/ Finanzierung:

  •  Das Schulgeld für private Berufsschulen müsst Ihr selbst zahlen.
  • Dafür erhaltet Ihr für die Dauer der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung.
  • Staatliche Berufsschulen sind von der Zahlung von Schulgeld ausgeschlossen.
  • Umschüler mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zahlen kein Schulgeld, diese Kosten sowie weitere Kosten* trägt der Aussteller des Bildungsgutscheines.

 

*(polizeiliches Führungszeugnis, wenn im Maßnahmenkatalog aufgeführt), Fahrtkosten zur Berufsschule und zur Ausbildungsstätte, Berufsbegleitung (Erstausstattung 100,00Euro), Schulbücher, Kinderbetreuungskosten, Pflichtimpfungen und auf Antrag die Bewerbungsfotos/ Fotos für die Schulakte/ Schülerausweis

Voraussetzung für Einrichtungen / Träger der praktischen Ausbildung in Thüringen:

Hier schreibe ich über meine eigenen Erfahrungen, da die Voraussetzungen von Träger/sozialer Einrichtung zu Träger/sozialer Einrichtung unterschiedlich sein können.

  •  Schulabschluss: mittlere Reife/ vergleichbarer Schulabschluss oder Abitur
  •  Gesundheitliche Eignung: physisch wie psychisch – durch ärztliches Attest nachzuweisen
  •  Sonstiges: einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, tabellarischer Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Passbild, Nachweis über Praktika in sozialen Einrichtungen/Pflegeeinrichtungen, Interesse an dem Beruf

In diesem Sinne, viel Spaß bei euren Bewerbungen. Solltet Ihr noch Fragen haben, gerne einfach ein Kommentar schreiben, ich antworte immer. 🙂 Oliver P.S. Bewerbungsschluss für dieses Jahr: 28.02.2014